Du hast auch schon mal die Frage: „Verkaufen Sie auch Schuhe?“ in deinen DMs gefunden? Ein Sugardaddy klingt nach einer guten Idee? Oder du lässt einfach nur deinen Sub für deine Maniküre zahlen? Dann bist du hier richtig! Wie du durch Fußbilder und Lackstiefel online an Geld kommst, brauche ich niemandem zu erklären. Der richtige Umgang mit Online-Subs hingegen will geübt sein. Und dann stellt sich ja noch die wichtigste Frage: Darf man das? Kann ich einfach so Geld von Fremden aus dem Internet annehmen? Ist es erlaubt gebrauchte Socken für 20 Euro das Paar zu verkaufen? Was ist mit den Steuern?

Disclaimer: Der folgende Blog-Eintrag wird ausnahmsweise nicht gegendert sein. Normalerweise ist mir immer wichtig so inklusiv wie möglich zu schreiben und keine Stereotypen vorauszusetzten. Dem Thema und der besseren Lesbarkeit geschuldet, schreibe ich hier aus weiblicher Sicht auf devote männliche Personen. Das heißt aber nicht, dass es nicht auch die andere/umgekehrte Rollenverteilungen geben könnte.

Abgrenzung zur Sexarbeit und Dienstleistung

Erst einmal muss man ganz klar sagen: Wenn dir jemand Geld für eine Dienstleistung zahlt, ist das Arbeit. Dieses Geld zählt rechtlich zu deinem Einkommen, für dass du Steuern zahlen musst. Auch wenn du es via Instagram-Chat generierst. Ob der Kontaktaustausch mit einer (devoten) Person auch in den Bereich Pornografie oder sogar Prostitution fällt, ist sehr abhängig davon, was du machst. In meinem Blog-Eintrag zum Thema Onlyfans habe ich bereits erklärt: Das Verkaufen pornografischer Aufnahmen des eigenen Körpers fällt nicht unter Prostitution. Nochmal zur Erinnerung:

[…]Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.

§2 des ProstSchG

Der Austausch von Fotos muss nicht einmal in den Bereich der Pornografie fallen, wenn du beispielsweise nur Bilder ohne eindeutigen sexuellen Kontext gegen Geld verschickst. Dazu zählen Selfies, Schuhbilder, Fußbilder, Videos von dir beim Rauchen deiner Zigarette und viele andere mögliche Kinks. Auch Befehle, Aufstellen von Regeln oder eine (schriftliche) Anleitung zur Selbstbefriedigung fallen nicht unter Sexarbeit.

Financial Domination

Ein sehr umfangreiches Thema aus dem Bereich der kinky Nebeneinkünfte ist Financial Domination. Was genau es mit diesem Kink auf sich hat erkläre ich euch gerne in einem extra Artikel. Für unsere Buchhaltung ist nur wichtig zu wissen: Auch dieses Geld zählt zu deinem Einkommen. Gerade weil du es im Spiel einforderst – für was auch immer. Das Argument: „Aber er kriegt ja keinerlei Gegenleistung dafür“ ist sehr wacklig. Denn auch hier lässt sich nicht abstreiten, dass sogar die Nichtbeachtung des Subs eine erotische Erregung in ihm auslöst. Man nennt das auch konkludentes Verhalten. Im Supermarkt bedarf es auch keiner mündlichen/schriftlichen Mitteilung damit ein Kaufvertrag zustande kommt. Genauso wie es reicht einen Joghurt auf ein Kassenband zu legen und dich anzustellen, reicht es auch deinem Fin-Sub immer wieder die Möglichkeit zu geben dir Geld zu transferieren.

Wenn regelmäßig Geld fließt, brauchst du ein Gewerbe

Sobald du Geld mit und an kinky Personen verdienst, kommst du nicht drum herum dir zumindest ein Kleingewerbe anzumelden und Steuern zu zahlen. Auch wenn du deine Einkünfte nur via Social-Media Chat generiest und keine richtige Bezahlplattform betreibst. Das mag spießig klingen und sicher steht nicht gleich die Steuerfahndung auf deiner Matte, wenn der Dieter dir mal 30 Euro für ein Bild mit Peitsche und Tanga per Paypal schickt. Aber wir leben nun mal in Deutschland. Wenn Papa Staat Geld wittert, dann wird er irgendwann hartnäckiger als ich auf der Suche nach Trüffelpommes auf der Speisekarte eines jeden Burger Lokals. Am Ende hast du nur Stress. Deshalb überleg dir lieber zweimal, ob in deinen DMs wirklich richtiges Geld scheffeln willst. Übrigens sind auch Paypal, Ko-fi und alle anderen Transferplattformen für das Finanzamt rückverfolgbar, wenn sie es drauf anlegen. Genauso wie gelöschte Chatverläufe auf Instagram und WhatsApp. Übrigens: Wer das Kleingedruckte bei mal ausgiebig studiert, wird feststellen: Paypal verbietet jegliche Zahlungen im Zusammenhang mit Prostitution und pornografischen Inhalten. Wer gegen diese AGB verstößt riskiert – ohne Vorwarnung – eine Kontosperre.

Die Geschenke-Grauzone

Sachgeschenke stellen eine gewisse Grauzone dar. Sie können eine Möglichkeit sein online von einem Sub oder Sugardaddy zu profitieren, ohne gleich die Pandora-Box der Gewerbetätigkeit zu öffnen. Vorsichtig wäre ich jedoch, wenn du bereits (klein-)gewerbetreibend bist. Denn dann verstehen sich Geschenke und Gratisprodukte als „Sachzuwendungen“, für die gemäß ihrem Marktwert Steuern zu entrichten sind. Das trifft zwar eher zu, wenn du als Influencerin für einen Kunden tätig wirst, trotzdem ist Vorsicht bekanntlich die Mutter der Porzellankiste.

Meines Wissens (das sicherlich nicht allumfassend ist was dieses Thema angeht), kannst du Sachgeschenke in der Regel annehmen, ohne dir Gedanken um Steuern machen zu müssen. Wichtig ist dabei aber Folgendes: Die Geschenke dürfen nicht im Gegenzug für eine Dienstleistung verlangt/erbracht werden. Beispiel: „Ich schicke dir ein Foto von meinem Po, wenn du mir dafür diese Tasche kaufst“. Das ist zwar nicht eindeutig gewerblicher Handel, kommt dem aber schon sehr nah.

Ein Geschenk, welches dir freiwillig gemacht wird ist hingegen in Ordnung. Beispiel: „Herrin, ich würde dir gerne dieses Paar Heels schenken, denn es würde Ihnen fantastisch stehen. Bitte verraten Sie mir Ihre Größe.“ Auch bei Sachgeschenken würde ich es aber nicht übertreiben. Selbst wenn dein Sugardaddy oder Sub sehr schenkfreudig ist und das Geld bei ihm locker zu sitzen scheint. Mir wäre es im Hinblick auf steuerrechtliche Konsequenzen nicht wohl dabei regelmäßig teure Sachgeschenke anzunehmen.

Geldgeschenke sollten seltene Ausnahmen bleiben, wenn du sie nicht versteuern möchtest. Dich und deine Freundinnen mal zum Abendessen einladen zu lassen macht dich noch nicht zum Zellenachbarn von Uli Höhnes. Zu oft oder zu hoch sollten Geschenke in Form von Geld aber nicht erfolgen. Ich würde sie nur von Subs annehmen, die du gut kennst und zu denen du vielleicht sogar schon ein freundschaftliches Verhältnis hast. Also Personen, die dir wirklich einen Gefallen tun möchten und dich nicht für etwas „bezahlen“ was du tust.

Auch Gutscheine oder das Übernehmen von Rechnungen (beispielsweise den Betrag für einen Urlaub an einen Reiseveranstalter überweisen lassen) sind Grauzonen, zu denen es – sofern ihr nicht gewerbetreibend seid – keine eindeutige steuerliche Grundlage gibt. Was nicht heißt, dass solche Annehmlichkeiten nicht mit Vorsicht zu genießen wären.

Geld machen mit Socken, Unterwäsche und Co.

Nicht selten kommt es vor, dass zwischen den DMs devoter Herren auch die Frage nach getragener Unterwäsche, Socken, Schuhen oder anderen Kleidungsstücken auftaucht. Den Fetischen in diesem Bereich sind keine Grenzen gesetzt, ich habe wirklich alles schon erlebt. Oft wissen die Bittsteller sogar sehr genau, was sie gern abkaufen möchten. Es gibt Wünsche, wie oft, lang und bei welchen Aktivitäten etwas getragen werden soll. Welche Farbe und Beschaffenheit etwaige Flecken haben müssten und wieviel Geld extra dafür bezahlt werden würde. Sogar die Bitte um ein gebrauchtes Kondom ist nichts was mich und viele andere Frauen noch schocken kann. Aber darf ich das einfach so verkaufen?

Grundsätzlich sind einzelne unregelmäßige Privatverkäufe steuerfrei, egal um was es sich dabei handelt. Ab wann man die Schwelle zum gewerblichen Handel treiben übertritt entscheidet das Finanzamt. Seit 01. Januar 2023 sind daher sogar alle Verkaufsplattformen, wie Vinted, Ebay und Co. verpflichtet besonders aktive Verkäufer:innen dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden, oder zumindest im Zweifelsfall Auskünfte zu erteilen.

Laut Taxfix gibt es eine Freigrenze von 600 EURO:

Hast du innerhalb von 12 Monaten einen entsprechenden Gegenstand ge- und wieder verkauft, führt dieser Verkauf zu sonstigen Einkünften. Steuerpflichtig sind diese aber erst dann, wenn du mit allen Verkäufen, die du in einem Jahr getätigt hast, insgesamt mindestens 600 Euro Gewinn gemacht hast. Dieser Betrag ist eine Freigrenze. Ist diese Schwelle erreicht, muss dein gesamter Gewinn versteuert werden, nicht nur der Teil, der die 600 Euro überschreitet.

Quelle: Taxfix

Es ist also kein Problem hin und wieder mal einen Tanga zu verschicken, solange du nicht regelmäßig Geld damit verdienst. Vorsichtig wäre ich bei der Nutzung von einzig für den Verkauf solcher „spezieller“ Güter ausgelegten Portale wie Feeterie oder Buxerie. Hier „produzierst“ du ja eindeutig Ware, die du mit einer Gewinnerzielungsabsicht verkaufen möchtest. Das ist schon etwas anderes als einfach nur ein paar getragene Schuhe mit einer etwas dubiosen Preisvorstellung auf Vinted zu stellen.

Böse Mädchen, gutes Geld  – Ich fasse nochmal zusammen:

Darauf musst du Steuern zahlen:

– Sobald du gewerbetreibend bist und auf Nummer sicher gehen willst: Auf Alles
– Einnahmen von Onlyfans, Patreon und anderen Content-Plattformen
– Regelmäßige Verkäufe von getragener Unterwäsche/Socken etc.
– Regelmäßige „Geldgeschenke“ von (Fin)Subs
– „Tribute“ also Geld für Erziehung, Erniedrigung, Keuschhaltung und Co.
– Sachgeschenke und Gratisprodukte deiner Kunden als Influencer/Creator
– Privatverkäufe über einer Freigrenze von 600 Euro Gewinn pro Jahr

Du musst i. d. Regel nicht versteuern:

– Wenn du alle paar Monate mal Geld für ein Fußfoto bekommst
– Unregelmäßige Privatverkäufe (Vinted, EbayKleinanzeigen etc.)
– Freiwillige Sachgeschenke ohne Gegenleistung
– Freiwillige Gutscheingeschenke (z.B. für Kino, Kosmetik etc.)
– Geldgeschenke in einem kleinen Maß/zu Anlässen
– Persönliche Gefälligkeiten (Beispielsweise den billigsten Flug für dich finden)

Grauzone:
– Übernahme/Überweisung von Rechnungen
– Wertgutscheine (z.B. Amazongutscheine)

Zum Schluss möchte ich noch sagen: Ich bin keine Steuer-Expertin. Das Wissen aus diesem Artikel geht aus meiner persönlichen Erfahrung und Recherche hervor. Wer online Geld verdient, sollte sich auch jeden Fall selbst in diesem Bereich informieren und am Besten eine:n Steuerberater:in konsultieren. Falls ihr euch besonders gut mit dem Thema auskennt, freue ich mich über Anmerkungen und Kritik.

2 thoughts on “Kinky Cash – Über schmutziges Geld und saubere Steuern”

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